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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wirtschaftstrainings (B2B)

Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Auftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Auftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.

Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen
rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings mit Privatkunden

1. Allgemeines:

Zwischen den Teilnehmern und DI Robert Egger gelten nachstehende Bestimmungen für Seminare, Trainings und Lehrgänge (nachfolgend kurz generell als Kurs bezeichnet).

DI Robert Egger schließt nur zu diesen Bedingungen einen Vertrag mit den Teilnehmern. Werden diese Bedingungen nicht akzeptiert, kommt mangels Willensübereinkunft kein Vertrag zustande.

Vertragspartner und Verantwortlicher für die Organisation sowie Durchführung der Kurse ist DI Robert Egger persönlich.

Die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel sind der einfacheren Lesbarkeit halber in einer allgemeinen, nicht geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen – wenn nicht aus speziellen Gründen anders angegeben – gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.

2. Anmeldung / Zustandekommen des Vertrages

Anmeldeschluss: 14 Tage vor Beginn des Kurses

Form: per Post, per Fax und per E-Mail unter Angabe von Kurstitel oder -nummer. Weiters sind alle in der Ausschreibung geforderten Daten anzuführen, insbesondere vollständiger Name und Geburtsdatum sowie Zustelladresse

Verbindlichkeit: Mit Einlagen der Anmeldung bei DI Robert Egger wird die Anmeldung für den Teilnehmer rechtsverbindlich.

Zustelladresse /Kontaktdaten: Der Teilnehmer hat Änderungen seiner persönlichen Daten, insbesondere der Zustelladresse, unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Solange dies nicht der Fall erfolgen Mitteilungen an die vom Teilnehmer in der Anmeldung angegebene Anschrift und/oder E-Mail-Adresse. Mit Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse stimmt der Teilnehmer auch der Zustellung von rechtserheblichen Erklärungen an ihn per E-Mail zu.

Teilnehmeranzahl: Aufgrund der hohen Ausbildungsqualität ist die Anzahl der Teilnehmer beschränkt. Die Höchstzahl wird von DI Egger nach den jeweiligen Erfordernissen des einzelnen Kurses festgelegt. Die Reihung der Anmeldungen erfolgt nach dem Eingangsdatum der Bezahlung.

Anmeldebestätigung: Die Anmeldung des Teilnehmers begründet keinen Rechtsanspruch auf Kursteilnahme, sondern stellt lediglich ein Anbot desselben dar, die angebotene Leistung in Anspruch nehmen zu wollen. Der Vertrag zwischen DI Robert Egger und dem Teilnehmer kommt erst mit Bestätigung der Anmeldung und vollständiger Bezahlung des Kursbeitrages (bei Ratenvereinbarung mit fristgerechter Zahlung der ersten Rate) zustande.

3. Ausbildungsvoraussetzung

Vorkenntnisse / weitere Voraussetzungen: nur erforderlich, wenn in der Kursausschreibung ausdrücklich angeführt

Der Teilnehmer muss mit einer schriftlichen Erklärung bestätigen, dass keine Krankheiten, wie Epilepsie, schwere Herz- und Lungenkrankheiten sowie Knochen-, Gelenks und/oder Bandscheibenproblemen oder dergleichen bestehen und auch keine Schwangerschaft besteht. Sollten derartige Einschränkungen bestehen, hat der Teilnehmer eine Erklärung des behandelnden Arztes vorzulegen, dass keine Bedenken gegen die Teilnahme an der konkreten Ausbildung bestehen. DI Robert Egger bleibt aber das Recht vorbehalten eine Kursteilnahme derartiger Personen abzulehnen oder nach einem persönlichen Gespräch zu befürworten. Eine derartige Befürwortung ändert aber nichts an der gänzlich eigenverantwortlichen Teilnahme des Kursteilnehmers und bedeutet keine medizinische Einschätzung des Gesundheitszustandes des Teilnehmers durch DI Robert Egger.

4. Kursgebühr / Fälligkeit / Verzugsfolgen

Fälligkeit: Die Kursgebühr ist binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung zu bezahlen.

Persönliche Haftung bei Förderungen: Soweit ein Teilnehmer für die Teilnahme am Kurs eine Förderung von dritter Seite erhält ändert dies nichts an seiner eigenen Zahlungspflicht, sodass dieser uneingeschränkt für die vollständige Bezahlung der Kursgebühr haftet.

Ratenvereinbarung: Soweit bezüglich der Kursgebühr eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde muss die jeweilige Rate pünktlich bezahlt werden. Ist eine Rate fällig und nicht bezahlt tritt Terminverlust ein und dann ist die noch aushaftende Kursgebühr sofort zur Gänze zur Zahlung fällig. Darüber hinaus darf der Teilnehmer solange nicht an Kurterminen teilnehmen, bis er seiner Zahlungsverpflichtung vollständig nachgekommen ist. Für allfällige, aufgrund dessen nicht in Anspruch genommene Kurstermine kann der Teilnehmer keine, auch nur teilweise Rückerstattung der Kursgebühr verlangen.

Zahlungsverzug / Mahnspesen: Für den Fall des Verzuges hat der Teilnehmer Verzugszinsen von 8% p.a. zu zahlen. Darüber hinaus hat der Teilnehmer Mahnspesen (wobei EUR 10,00 pro Mahnschreiben des DI Egger als angemessen vereinbart werden) sowie die anfallenden Kosten der außergerichtlichen Eintreibungsmaßnahmen (insbesondere auch Rechtsanwaltskosten) zu bezahlen.

5. Rücktritt / Kündigung / Umbuchung

Form: schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail

Bearbeitungs-/Stornogebühr: Im Falle des Vertragsrücktritts oder der Umbuchung hat der Teilnehmer nachstehende Gebühren zu bezahlen:

vor Anmeldeschluss: Euro 120,- Bearbeitungsgebühr (pauschale Abgeltung für die Evidenzhaltung und den angefallenen Aufwand)

bis inklusive des 15. Tages vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr (mindestens aber Euro 120,- Bearbeitungsgebühr)

ab inklusive des 14. Tages vor Kurbeginn: 100% der Kursgebühr

Ausschluss von der Teilnahme: Ein Teilnehmer kann jederzeit aus wichtigen Gründen von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Dies sind insbesondere (exemplarische Aufzählung) Verhalten des Teilnehmers, welches die Qualität des Kurses erheblich beeinträchtigt und/oder welches eine weitere Teilnahme unzumutbar macht (z.B. beleidigende und/oder herabwürdigende Äußerungen gegenüber anderen Teilnehmern; Äußerungen gegenüber dritten Personen, die geeignet sind das Ansehen von DI Egger, seiner Mitarbeiter und der Vortragenden/Trainer zu beeinträchtigen; beharrliche Missachtung von wesentlichen Anweisungen des Trainers). In einem solchen Fall steht dem Teilnehmer kein Anspruch, auch auf nur teilweise Rückerstattung der Kursgebühr zu.

Teilnahmebestätigung: Eine Bestätigung über die Kursteilnahme wird nur ausgestellt, wenn der Teilnehmer mindestens 80% der Kursstunden anwesend war.

Zertifikate: Zur Erlangung von Zertifikaten bedarf es, neben der Anwesenheit während mindestens 80% der Kursstunden, des positiven Abschlusses der vorgesehenen Prüfung in allen Teilbereichen. Die unentschuldigte Abwesenheit des Teilnehmers bei Prüfungen führt automatisch zu einer negativen Beurteilung. Versäumte oder nicht bestandene Kursteile und Prüfungen können in anderen Lehrgängen gegen Kostenersatz nachgeholt werden.

6. Leistungsumfang

Genereller Hinweis: Die Ausbildungen von DI Robert Egger berechtigen weder zur Ausübung der Heilkunde im Sinne eines Heilberufes, noch zur Physio- bzw. Psychotherapie, noch zur Lebens- und Sozialberatung oder dergleichen.

Inkludierte Leistungen: Unterrichtseinheiten durch geeignete Vortragende und Trainer im ausgeschriebenen Umfang sowie allfällige Skripten und Lernunterlagen (elektronische Dateien oder Papierform).

Nicht inkludierte Leistungen: Alle nicht in der Ausschreibung ausdrücklich angeführten Leistungen, insbesondere Fahrt-, Seminarraum-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten und dergleichen.

Leistungsänderungen / Kursabsage: Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. DI Robert Egger behält sich daher insbesondere Änderungen von Kursterminen und Beginnzeiten, Kursorten, Vortragenden/Trainern, Änderungen des Kursprogramms (dies unter Wahrung des Gesamtcharakters des Kurses) bevor. Vorallem behält er sich auch eine vollständige Kursabsage sowie eine auch kurzfristige Verschiebungen des Kurses aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung eines Vortragenden/Trainers, sonstige unvorhergesehene Ereignisse, zu geringe Teilnehmerzahl und dgl.) und die Zusammenlegung des Kurses mit anderen Kursen gleichen Inhalts (z.B. wegen gesunkener Teilnehmerzahl) bevor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Kurses. Im Falle einer kompletten Kursabsage wird dem Teilnehmer die Veranstaltungsgebühr rückerstattet. Bei vorzeitigem Abbruch eines Kurses aus welchen Gründen auch immer, werden vorausbezahlte Gebühren anteilig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Kursunterlagen

DI Robert Egger übernimmt keine Haftung für allfällige Druck- bzw. Schreibfehlern in den Kursunterlagen sowie seinen sonstigen Publikationen und seiner Internetseite.

Die von DI Robert Egger zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen generell ohne seine ausdrückliche schriftliche Genehmigung – ausgenommen für persönliche, private und nicht kommerzielle Zwecke – nicht vervielfältigt werden. Die Verwendung von, auch nur auszugsweisen Inhalten dieser Unterlagen darf nur unter ausdrücklicher Angabe der Fundstelle und des Autors erfolgen.

Die von DI Robert Egger verwendeten Logos, Schaubilder und dergleichen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung verwendet werden.

8. Haftung

Verletzungsrisiko: Die Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko an den Ausbildungen teil und sind verpflichtet auftretende körperliche Beschwerden unverzüglich dem Trainer mitzuteilen. Für eventuell im Rahmen der Ausbildung auftretende Verletzungen der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Einnahme von Schmerzmitteln, Medikamenten, welche die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen können oder sonstiger Medikamente, die einer Teilnahme am Training entgegenstehen könnten, sowie allfällige während der Trainingseinheiten auftretende Schmerzzustände oder sonstige wesentliche Gesundheitsbeeinträchtigungen sofort bekanntzugeben.

Schadenersatzansprüche: Schadenersatzansprüche gegen DI Robert Egger und der Vortragenden/Trainer, die lediglich aus leichtem Verschulden verursacht wurden, sind generell ausgeschlossen. Aus der Anwendung der bei DI Robert Egger und den Vortragenden/Trainern durch den Teilnehmer erworbenen Kenntnisse können generell keine Haftungsansprüche gegenüber DI Robert Egger und den Vortragenden/Trainern abgeleitet werden. Eine solche Anwendung liegt im ausschließlichen eigenen Verantwortungsbereich des Teilnehmers.

Haftung für eingebrachte Gegenstände: Für persönliche Gegenstände, die der Teilnehmer in die Kursräumlichkeiten und dergleichen mitnimmt wird seitens DI Robert Egger keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer hat selbst für die erforderliche Verwahrung zu sorgen.

9. Allgemeine Bestimmungen

Schriftzwang: Vereinbart wird, dass Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages nur in Schriftform wirksam getroffen werden könne, wobei auch E-Mail-Verkehr anerkannt wird. Die Schriftform gilt auch für ein Abgehen vom Schrifterfordernis.

Geltungserhaltung: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen den Teilnehmern und DI Egger unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Anstelle dessen tritt eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung, die dem Vertragswillen wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für allfällige Regelungslücken.

10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Verbraucherschutz) entgegenstehen wird für das Rechtsverhältnis zwischen den Teilnehmern und DI Robert Egger vereinbart:

österreichisches Recht, dies unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht